1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webseite der Sincwork GmbH mit
Sitz in der Barbarossastraße 61, 63571 Gelnhausen, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer
Robin Röder, Maximilian Leonard Richert und Patrick Fügedi, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Hanau unter HRB [HRB-NUMMER EINTRAGEN] , sowie für alle über die Webseite,
telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular oder auf sonstigem Wege angebahnten Leistungen von
Sincwork gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

1.2 Sincwork bietet über die Webseite insbesondere die Vermittlung und organisatorische Begleitung von
Handwerks-, Bau-, Sanierungs-, Modernisierungs-, Haustechnik-, Energie- und vergleichbaren
Dienstleistungen an.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sincwork ihrer
Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Rolle von Sincwork / Gegenstand der Leistungen

2.1 Sincwork ist, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wird,
ausschließlich als Vermittler und organisatorischer Ansprechpartner tätig.

2.2 Sincwork schuldet insbesondere:

  • die Entgegennahme und Vorprüfung von Anfragen,
  • die erste Abstimmung mit dem Interessenten,
  • die Sichtung der übermittelten Informationen,
  • gegebenenfalls die Durchführung oder Organisation eines Vor-Ort-Termins bzw. Aufmaßtermins,
  • die Auswahl und Vermittlung eines geeigneten regionalen Partnerbetriebs,
  • die organisatorische Koordination im Rahmen der Anbahnung und gegebenenfalls Projektvorbereitung.

2.3 Sincwork schuldet nicht selbst die handwerkliche, bauliche, technische oder sonstige werkvertragliche
Ausführung der angefragten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde.

2.4 Sincwork erbringt ausschließlich Vermittlungs-, Koordinations- und Betreuungsleistungen.
Formulierungen wie „wir“, „unser Service“ oder „unser Angebot“ beziehen sich stets auf diese Vermittlungs-
und Organisationsleistung. Die handwerkliche, bauliche oder technische Ausführung wird ausdrücklich nicht
von Sincwork, sondern von einem rechtlich selbständigen Partnerbetrieb geschuldet und erbracht. Sincwork
stellt sicher, dass der jeweils ausführende Partnerbetrieb dem Kunden vor einer verbindlichen Beauftragung
namentlich benannt wird.

2.5 Die tatsächliche Ausführung der Arbeiten erfolgt – soweit vermittelt – durch einen eigenständigen,
rechtlich selbständigen Fach- oder Partnerbetrieb.

3 Kein Werkvertrag mit Sincwork

3.1 Durch die Nutzung der Webseite, das Absenden einer Anfrage, die Übersendung von Unterlagen, die
Terminvereinbarung, einen Vor-Ort-Termin, ein Aufmaß oder die allgemeine Kommunikation mit Sincwork
kommt noch kein Werkvertrag über die Ausführung von Handwerksleistungen mit Sincwork zustande.

3.2 Ein Vertrag über die tatsächliche Durchführung der angefragten Arbeiten kommt ausschließlich zwischen
dem Kunden und dem jeweils ausführenden Partnerbetrieb zustande, es sei denn, Sincwork wird im
Einzelfall ausdrücklich selbst als Vertragspartei der Ausführungsleistung benannt.

3.3 Soweit Angebote, Leistungsbeschreibungen, Kostenschätzungen, Terminabsprachen,
Auftragsbestätigungen oder Rechnungen vom ausführenden Partnerbetrieb stammen, ist allein dieser für
Inhalt, Umfang, Preise, Ausführung, Fristen, Abnahme, Gewährleistung und Mängelbeseitigung
verantwortlich.

3.4 Sincwork wird nicht Generalunternehmer, nicht Werkunternehmer und nicht Vertragspartner der
Ausführungsleistung, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart wurde.

4 Anfrage über die Webseite / Unverbindlichkeit

4.1 Die über die Webseite oder auf anderem Wege abgegebene Anfrage des Kunden ist zunächst
unverbindlich und dient der Prüfung, ob und durch welchen Partnerbetrieb das angefragte Vorhaben betreut
werden kann.

4.2 Die Übermittlung einer Anfrage begründet keinen Anspruch auf:

  • Annahme der Anfrage,
  • Vermittlung eines bestimmten Betriebs,
  • Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums,
  • Durchführung eines Vor-Ort-Termins,
  • Erstellung eines Angebots,
  • Zustandekommen eines Vertrags mit einem Partnerbetrieb.

4.3 Sincwork ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn:

  • die angefragte Leistung außerhalb des regionalen oder fachlichen Tätigkeitsbereichs liegt,
  • Kapazitäten fehlen,
  • die Anfrage unvollständig oder erkennbar ungeeignet ist,
  • Zweifel an der Seriosität, Identität oder Zahlungsfähigkeit bestehen,
  • die Durchführung rechtlich oder tatsächlich unzumutbar ist.

5 Vor-Ort-Termine, Aufmaß, Projektprüfung

5.1 Soweit Sincwork einen Vor-Ort-Termin, Aufmaßtermin oder eine Erstbesichtigung durchführt oder
organisiert, dient dieser Termin der Vorprüfung, Bedarfsermittlung, Einschätzung des Leistungsumfangs und
Vermittlungsvorbereitung.

5.2 Ein Vor-Ort-Termin, eine Besichtigung oder ein Aufmaß durch Sincwork stellt keine eigenständige
technische, statische, bauphysikalische, rechtliche oder behördliche Prüfung dar, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Termin alle ihm bekannten Umstände mitzuteilen, die für das Projekt
wesentlich sein können, insbesondere:

  • bekannte Schäden,
  • verdeckte Mängel,
  • Vorschäden,
  • Zugangsprobleme,
  • besondere Sicherheitsanforderungen,
  • Denkmalschutz,
  • behördliche Auflagen,
  • Eigentumsverhältnisse,
  • laufende Versicherungsfälle,
  • bereits beauftragte Drittunternehmen.

5.4 Die bei einem Vor-Ort-Termin getroffenen Einschätzungen, Zeitangaben oder Kosteneinordnungen sind,
sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Ersteinschätzungen.

6 Vermittlung von Partnerbetrieben

6.1 Sincwork vermittelt dem Kunden auf Grundlage der vorliegenden Informationen einen aus Sicht von
Sincwork geeigneten Partnerbetrieb.

6.2 Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Unternehmens, einer bestimmten Person, einer
bestimmten Marke, eines bestimmten Meisterbetriebs oder auf Vermittlung innerhalb einer bestimmten Frist
besteht nicht.

6.3 Sincwork ist berechtigt, einen oder mehrere geeignete Partnerbetriebe vorzuschlagen oder die Anfrage
an einen oder mehrere Partnerbetriebe weiterzuleiten, soweit dies zur Vermittlung erforderlich ist.

6.4 Sincwork bemüht sich um eine sorgfältige Auswahl der Partnerbetriebe. Die Auswahl erfolgt
insbesondere nach Verfügbarkeit, Regionalität, fachlicher Eignung und nach den Sincwork vorliegenden
Informationen.

6.5 Sincwork schuldet jedoch keine Garantie dafür, dass ein vermittelter Partnerbetrieb:

  • jederzeit verfügbar ist,
  • einen bestimmten Preis anbietet,
  • einen bestimmten Termin einhalten kann,
  • vom Kunden tatsächlich beauftragt wird,
  • den Auftrag annimmt,
  • den Auftrag in einer bestimmten Weise ausführt.

7 Vertragsschluss mit dem Partnerbetrieb

7.1 Ein Vertrag über die Ausführung von Arbeiten kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot des
Partnerbetriebs annimmt oder den Auftrag anderweitig verbindlich erteilt.

7.2 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Ausführungsleistung sind ausschließlich:

  • das Angebot des Partnerbetriebs,
  • dessen Leistungsbeschreibung,
  • dessen Auftragsbestätigung,
  • sowie gegebenenfalls dessen eigene Vertrags- oder Geschäftsbedingungen.

7.3 Sincwork wird nicht Vertragspartei dieses Ausführungsvertrags und haftet daher grundsätzlich nicht für
dessen ordnungsgemäße Erfüllung.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, vor Beauftragung des Partnerbetriebs alle Angebotsinhalte, Preise,
Leistungsgrenzen, Termine und Zusatzkosten eigenverantwortlich zu prüfen.

8 Preise, Vergütung und Finanzierung des Vermittlungsservices

8.1 Soweit auf der Webseite oder im Rahmen der Anfragekommunikation nichts anderes angegeben ist, ist
die Anfrage über Sincwork für den Kunden zunächst kostenlos und unverbindlich. Dies gilt insbesondere für
die erste Anfragebearbeitung sowie, soweit von Sincwork entsprechend angeboten, für eine erste
Vermittlungs- und Koordinationsleistung.

8.2 Soweit auf der Webseite kommuniziert wird, dass sich der Service von Sincwork über eine Provision mit
den Fachbetrieben finanziert, bedeutet dies, dass der Kunde für die reine Vermittlungsleistung von Sincwork
grundsätzlich kein gesondertes Entgelt zahlen muss, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wird.

8.3 Sollte im Einzelfall eine gesondert vergütungspflichtige Zusatzleistung von Sincwork vereinbart werden,
insbesondere eine erweiterte Projektkoordination, Sonderberatung, zusätzliche Vor-Ort-Termine,
Dokumentationsleistungen, Konzeptleistungen oder sonstige Zusatzservices, wird hierüber vorab eine
gesonderte Vereinbarung in Textform getroffen.

8.4 Die Vergütung für die eigentliche handwerkliche oder technische Ausführung schuldet der Kunde
ausschließlich dem jeweils beauftragten Partnerbetrieb, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart
wurde.

9 Pflichten und Mitwirkung des Kunden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben gegenüber Sincwork und dem Partnerbetrieb vollständig,
richtig und aktuell zu machen.

9.2 Der Kunde hat insbesondere alle für die Anfrage und Durchführung wesentlichen Informationen
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere:

  • Kontaktdaten,
  • Objektanschrift,
  • Zugangszeiten,
  • Beschreibungen des Vorhabens,
  • Fotos, Pläne und Unterlagen,
  • Informationen zu Vorschäden oder Besonderheiten,
  • Angaben zu Eigentums- oder Nutzungsverhältnissen.

9.3 Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die angefragten Leistungen für das betreffende Objekt zu
veranlassen.

9.4 Verzögerungen, Mehraufwand, Fehlfahrten, zusätzliche Kosten oder eine nicht mögliche Vermittlung, die
auf unzutreffenden, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten
von Sincwork.

9.5 Vereinbarte Termine sind vom Kunden einzuhalten. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist
Sincwork oder der jeweilige Partnerbetrieb unverzüglich zu informieren.

9.6 Sollte der Kunde vereinbarte Termine schuldhaft nicht wahrnehmen oder den Zugang zum Objekt nicht
ermöglichen, können etwaige durch den Partnerbetrieb oder im Ausnahmefall durch Sincwork berechnete
Ausfall-, Anfahrts- oder Mehraufwandskosten dem Kunden nach Maßgabe der jeweils vereinbarten
Bedingungen in Rechnung gestellt werden.

10 Leistungsfristen, Verfügbarkeit und Termine

10.1 Angaben zu Reaktionszeiten, Rückmeldungen, Vermittlungszeiten, Terminfenstern oder möglichen
Projektstarts sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt, unverbindliche Richtwerte.

10.2 Sincwork übernimmt keine Gewähr dafür, dass:

  • eine Rückmeldung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt,
  • ein Vor-Ort-Termin in einem bestimmten Zeitraum zustande kommt,
  • ein Angebot innerhalb einer bestimmten Frist vorliegt,
  • Arbeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnen können.

10.3 Verzögerungen können sich insbesondere ergeben durch:

  • fehlende Kapazitäten,
  • saisonale Auslastung,
  • Materialengpässe,
  • Krankheit,
  • höhere Gewalt,
  • unvollständige Angaben des Kunden,
  • notwendige Zusatzabstimmungen oder behördliche Anforderungen.

11 Haftung von Sincwork

11.1 Sincwork haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben,
  • Körper oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sincwork nur auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung von Sincwork bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.4 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Sincwork insbesondere nicht für:

  • die tatsächliche Ausführung der vermittelten Arbeiten,
  • Mängel der Werkleistung des Partnerbetriebs,
  • Terminüberschreitungen des Partnerbetriebs,
  • Preisänderungen oder Zusatzforderungen des Partnerbetriebs,
  • Schäden, die aus der Leistungsausführung des Partnerbetriebs entstehen,
  • unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung durch den Partnerbetrieb,
  • Schäden infolge unvollständiger oder falscher Kundenangaben.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 11.2 und 11.3 erfassen auch mittelbare Schäden und
entgangenen Gewinn. Die unbeschränkte Haftung nach Ziff. 11.1 bleibt hiervon unberührt.

 

11.5 Ansprüche wegen Mängeln, Schlechterfüllung, Verzug, Pflichtverletzungen oder Schäden aus der
konkret ausgeführten Handwerks- oder Werkleistung sind grundsätzlich unmittelbar gegenüber dem
ausführenden Partnerbetrieb geltend zu machen.

11.6 Sincwork übernimmt keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg, die Eignung oder die
Zweckmäßigkeit der vermittelten Leistung im Einzelfall.

12 Keine Haftung für Fremdleistungen / Drittleistungen

12.1 Soweit Sincwork Leistungen Dritter vermittelt oder organisatorisch begleitet, handelt es sich um
Fremdleistungen rechtlich selbständiger Unternehmen.

12.2 Für Inhalt, Umfang, Preise, Ausführung, Termine, Genehmigungen, Sicherheit, Abnahme,
Mängelansprüche, Gewährleistung und Rechnungsstellung der Fremdleistung ist ausschließlich der
jeweilige Partnerbetrieb verantwortlich.

12.3 Sincwork übernimmt keine Gewähr für die ständige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit von
Angaben, Unterlagen oder Leistungsbeschreibungen des Partnerbetriebs.

13 Gewährleistung und Mängelansprüche

13.1 Gewährleistungs-, Mängel-, Nacherfüllungs-, Minderungs-, Rücktritts- und Schadensersatzansprüche
aus der tatsächlich ausgeführten Werkleistung bestehen ausschließlich gegenüber dem beauftragten
Partnerbetrieb.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel der ausgeführten Leistungen unverzüglich direkt
gegenüber dem ausführenden Partnerbetrieb anzuzeigen.

13.3 Sincwork kann auf Wunsch des Kunden die Kommunikation mit dem Partnerbetrieb organisatorisch
unterstützen, ohne dadurch selbst Schuldner der Mängelbeseitigung zu werden.

14 Haftung für Inhalte der Webseite

14.1 Die Inhalte der Webseite dienen der allgemeinen Information und der unverbindlichen Darstellung des
Leistungsangebots von Sincwork.

14.2 Trotz sorgfältiger Erstellung übernimmt Sincwork keine Gewähr für die jederzeitige Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Inhalte, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

14.3 Technische Störungen, Ausfälle, Unterbrechungen oder eingeschränkte Verfügbarkeiten der Webseite
begründen keine Ansprüche gegen Sincwork, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten beruhen.

15 Kommunikation und elektronische Kontaktaufnahme

15.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation im Rahmen der Anfrage und
Vermittlung über E-Mail, Telefon, Messenger, Videotelefonie oder andere übliche Kommunikationswege
erfolgen kann, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

15.2 Sincwork ist berechtigt, die vom Kunden im Rahmen der Anfrage übermittelten Daten an geeignete
Partnerbetriebe weiterzugeben, soweit dies zur Prüfung, Bearbeitung und Vermittlung der Anfrage
erforderlich ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

15.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer
korrekt sind und Nachrichten empfangen werden können.

16 Widerrufsrecht für Verbraucher

16.1 Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei
Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit dieses gesetzlich besteht.

16.2 Wird mit dem Kunden eine entgeltliche Zusatzleistung (Ziff. 8.3) als Fernabsatzvertrag oder außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossen, stellt Sincwork dem Kunden spätestens bei Vertragsschluss die
gesetzliche Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular (Anlage 1) in Textform zur Verfügung. Vor
einer entgeltlichen Online-Bestellung wird die Schaltfläche entsprechend § 312j Abs. 3 BGB
(„zahlungspflichtig bestellen“) verwendet.

16.3 Das gesetzliche Widerrufsrecht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen,
insbesondere wenn Sincwork die Leistung nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vollständig
erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung bestätigt hat, dass er bei vollständiger
Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.

17 Kündigung / Beendigung der Zusammenarbeit

17.1 Sincwork ist berechtigt, die Bearbeitung einer Anfrage oder die weitere Vermittlung jederzeit zu
beenden, wenn:

  • der Kunde falsche Angaben macht,
  • der Kunde erforderliche Mitwirkung verweigert,
  • ein vertrauensvolles Zusammenwirken nicht mehr gewährleistet ist,
  • objektive Hinderungsgründe einer Vermittlung entgegenstehen,
  • Partnerkapazitäten fehlen,
  • rechtliche oder tatsächliche Risiken bestehen.

17.2 Bereits entstandene Ansprüche des Partnerbetriebs oder gesondert vereinbarte Ansprüche von
Sincwork bleiben unberührt.

18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

18.1 Der Kunde kann gegenüber Forderungen von Sincwork nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.

18.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis beruht.

19 Urheberrechte und Nutzungsrechte

19.1 Sämtliche Inhalte der Webseite, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Layouts, Konzepte und
Dokumente, sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt.

19.2 Jede Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder sonstige Nutzung außerhalb der gesetzlichen
Schranken bedarf der vorherigen Zustimmung von Sincwork oder des jeweiligen Rechteinhabers.

20 Datenschutz

20.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der gesonderten
Datenschutzerklärung.

20.2 Soweit personenbezogene Daten des Kunden zur Anbahnung oder Durchführung der Vermittlung an
Partnerbetriebe weitergegeben werden, erfolgt dies ausschließlich im erforderlichen Umfang und nach
Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

21 Schlussbestimmungen

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem
keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

21.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis der Sitz von Sincwork. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.

21.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder
lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

21.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine
strengere Form vorgeschrieben ist.

A1 Anlage 1 – Widerrufsbelehrung

(für entgeltliche Zusatzleistungen gemäß Ziff. 8.3, die als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen werden)

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sincwork GmbH, Barbarossastraße 61, 63571
Gelnhausen, Telefon: 06051 9189304 , E-Mail: info@sincwork.de )
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns
einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen
im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
zurück.)

An: Sincwork GmbH, Barbarossastraße 61, 63571 Gelnhausen, E-Mail:  info@sincwork.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der
folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum: